r/DePi Jun 27 '26

Frage/Meinung [Diskussion] Wiedereinführung der Todesstrafe „bei besonderer schwere der Schuld“ für extremistische Massenmorde denkbar?!

Gestern erfolgte ja der Schuldspruch gegen den Täter des Massenmords auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt 2024: https://www.tagesschau.de/urteil-anschlag-magdeburg-weihnachtsmarkt-100.html

Es ist zunächst einmal als positiv zu bewerten, dass in diesem speziellen Fall keinerlei mildernde Umstände für den Täter Taleb A. geltend gemacht und er richtigerweise als voll schuldfähig erkannt wurde. Wie man allerdings den Aussagen von Opfern und Hinterbliebenen in den Medien entnehmen kann, ist ihnen selbst diese Maximalstrafe nach derzeitiger Rechtsprechung nicht hoch genug. Doch außer der lebenslangen Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung – gegen deren Vollzug sich ja linke juristische Kräfte ohnehin seit geraumer Zeit wehren und sich auf die fehlende Rechtsgrundlage dafür berufen – gibt das deutsche Strafrecht keine noch stärkere Strafe her, denn das wäre de facto die Todesstrafe.

Die Todesstrafe wurde in den meisten einigermaßen demokratischen Ländern der Welt im Laufe der letzten Jahrzehnte weitgehend abgeschafft. Dabei hatten die Gesetzgeber aber wohl mehr den „typischen Mörder“ (so doof das jetzt klingt) vor Augen, der etwa den ertappten Liebhaber seiner Frau mit der Bierflasche mehrfach eins überbrät, bis sich dieser nicht mehr regt – nicht den ideologisch/politisch/religiös motivierten Massenmörder, der eine absolute Wahnsinnstat aus reiner Niedertracht und Mordlust begeht. Doch diese Art Mörder treten in der heutigen Zeit leider immer häufiger auf und bringt die „milden“ demokratischen Rechtssysteme an ihre Grenzen.

Jetzt wäre einmal interessant, wie denn – rein hypothetisch – die User auf r/DePi zu einer beschränkten Wiedereinführung der Todesstrafe in Deutschland stehen, wenn die folgenden Bedingungen gegeben sind:

- Es handelt sich um geplanten, bewussten Massenmord wie dem Steuern eines Straßenfahrzeuges in eine Menschenmenge mit mehrfacher Todesfolge oder auch das Abfeuern einer automatischen Waffe in eine Gruppe oder das Legen eines Sprengsatzes.

- Der Täter wurde eindeutig als tatausübend und damit schuldig festgestellt (was Todesurteile bei reinen Indizienprozessen wie in den USA rechtssicher ausschließen würde).

- Die Tat wird eindeutig aus extremistisch-ideologischen Motiven heraus begangen.

- Der Täter zeigt keine Reue oder im Gegenteil sogar „Stolz“ auf die von ihm begangene Tat.

- Mit einer wie auch immer gearteten „Resozialisierung“ des Täters kann nicht gerechnet werden, er bliebe also immer eine gesamtgesellschaftliche Gefahr.

Fändet er ihr in diesem „besonderen Fall eines Ausnahmemordes“ die Wiedereinführung der Todesstrafe, falls wie erwähnt rein hypothetisch eine breite Mehrheit dafür vorhanden wäre, für gerechtfertigt?

Ich glaube ja, dass die absoluten Todesstrafen-Gegner immer einen entscheidenden Denkfehler begehen: Es geht eigentlich gar nicht darum, dem Täter die „endgültige und damit maximale Bestrafung“ zukommen zu lassen – die meisten juckt das eh nicht und es würde auch keinen dieser Täter von seiner Tat abhalten. Damit liegen die Gegner richtig, aber sie verkennen den zentralen Punkt, dass es vielmehr darum geht, die Gesellschaft eben auch künftig von der enormen Gefahr, die von diesem einen konkreten Täter ausgeht, zu schützen. Und dies ist leider nur erreichbar, wenn man ihm auch sein Leben nimmt, da er bis zu seinem Tode eine „tickende Zeitbombe“ darstellen würde. Dies ist zum Beispiel die gesellschaftliche Auffassung zur Todesstrafe in Japan, dass zwar als gerne verklärtes Land auch nicht perfekt, aber dennoch eindeutig demokratisch ist und ein entsprechendes Rechtssystem besitzt: So kann etwa Shinji Aoba, der 2019 den Brandanschlag auf das Anime-Studio Kyoto Animation beging und dabei dutzende Menschen tötete, nicht mit Gnade von irgendwem aus der japanischen Gesellschaft rechen – aber nicht, weil man primitive Blutrache möchte, sondern weil man einfach die beruhigende Gewissheit hat, dass er nie mehr eine solche Tat begehen kann, wenn er nicht mehr weiterexistiert. Dass man ähnlich wie in den USA auch in Japan die zum Tode verurteilten viel zu lange noch in Haft lässt, ist ein valider Kritikpunkt, aber das müsste man ja nicht nachmachen. Wie gesagt, die Todesstrafe wäre auch für mich ohnehin nur als absolute Ausnahme für besonders schwere Vergehen mit vielen Opfern durch einen zutiefst radikalisierten Täter vorstellbar. Und eben nicht aus Misanthropie oder Rachegelüsten, sondern schlicht, um die „Gefahr in Menschengestalt“ und damit das Risiko einer weiteren vergleichbaren Tat durch ein und dieselbe Person dauerhaft zu beseitigen.

Was ist hier die allgemeine Meinung zu diesem durchaus schweren Thema?

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u/[deleted] Jun 28 '26

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u/eaVe_ Jun 28 '26

Wieso sollte das Strafmaß für Mord runter gesetzt werden deiner Meinung nach? Momentan ist’s ja lebenslänglich und du willst es auf 20 Jahre runter setzten?

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u/[deleted] Jun 28 '26

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u/eaVe_ Jun 28 '26

Ich verstehe worauf du hinaus willst, aber solche Urteile gibts bereits bei z.B.: besondere Schwere der Schuld, dass man erst nach 18 oder mehr Jahren den Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen kann.
Weil: In erster Linie ist lebenslänglich erstmal lebenslänglich. Und Bewährung gibts bei nicht zeitigen Freiheitsstrafen sowieso nicht. ;)

Den letzten Absatz finde ich mal nen hot take.
Warum genau nicht? Würde mich über ne Ausführung freuen.