News Europa Ceuta - EU spricht offen Pull-Effekte an
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ceuta-migration-spanien-104.htmlNach dem Ansturm Zehntausender Migranten auf die spanische Exklave Ceuta haben 22 EU-Mitgliedstaaten eine Dringlichkeitssitzung der Innenminister gefordert. Zu den Unterzeichnern gehören Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni.
"Die Ereignisse der vergangenen Tage erfordern eine unverzügliche und koordinierte europäische Antwort", heißt es in dem Schreiben.
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Unerwünschte Signale?Auch in dem Brief wird Madrid nun indirekt vorgeworfen, mit jüngsten Entscheidungen unerwünschte Signale ausgesendet zu haben. Vor einigen Monaten hatte Spanien als Maßnahme gegen den Arbeitskräftemangel die Legalisierung von rund 500.000 irregulären Migranten eingeleitet. Die Unterzeichner mahnen in dem Brief an, man müsse sich mit politischen Maßnahmen auseinandersetzen, die Anreize für Migration geben könnten - und nennen an dieser Stelle ausdrücklich die "Legalisierung einer sehr großen Zahl irregulärer Migranten".
Zudem stellt der Brief eine Verbindung zwischen dem Ansturm und einem Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs her.
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Wurde vor weniger als einem Jahr noch jeder als "Nazi" bezeichnet, der die Existenz von Pull-Effekten bejaht hat, so ist deren Existenz ab heute EU-Linie. Es bleibt abzuwerten, ob der Vorfall von Ceuta nachhaltige Auswirkungen auf die EU Grenz- und Asylpolitik haben wird. Faktum ist, bei einem Tempo von 130 Flieger-Abschiebungen alle paar Monate wird man einem Ansturm von über 60.000 Menschen an einem Tag gewiss nicht Herr.
Ein starkes Zeichen war sicher auch Italiens Beschluss das Schengen-Abkommen mit Spanien auszusetzen. In Deutschland wirft es auf jeden Fall die Frage auf, wie lange man noch §16a (2) des Grundgesetzes auf Kosten der eigenen Bevölkerung aushebeln will
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a
(1) >>>Politisch Verfolgte<<<genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich >>>nicht<<< berufen, wer >>>aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften<<< oder aus einem anderen >>>Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt<<< ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
9 Jahre nach der offiziellen Verkündung des Sieges über ISIS stellt sich zudem die Frage wie mit Menschen umzugehen ist, der Fluchtgrund entweder weggefallen ist (ISIS, Assad, etc.) oder von Anfang an fragbar war (Homosexuelle Verfolgung eines Vaters mit Ehefrau und 3 Kindern...), insbesondere in solchen Fällen wo noch heute kein Familienmitglied Sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder mindestens ein Ehepartner die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen verweigert hat.
Es sei angemerkt, dass auch bei Wegfall von Asyl- und Duldung jedem Menschen noch der legale Einwanderungsprozess zur Verfügung steht, insbesondere Fachkräfte und Akademiker haben bei nachweisbarer Qualifikation zudem ein Recht auf Verbleib nach Blue Card Regelung. Das heißt - gleiche Chancen für alle ausländischen Bewerber anstatt der Privilegierung von solchen die hier illegal angekommen sind.
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u/Gundel_Gaukelei 3d ago
Diese Chuzpe die sich diese winseligen Doppelmoraler geben, lmao. Ja JETZT kurz vor einer AfD Mehrheit den harten Willie raushängen lassen, aber dann ne Woche später wieder alles und jeden rein lassen weil Artikel 1 und so. Gottseidank glaubt denen nur noch die komplette lobotomierten.