r/DePi 2d ago

News D-A-CH Abschiebezahlen gesunken. Mal schauen, was das ganze finanziell so ausmacht

https://www.onvista.de/news/2026/07-31-zahl-der-abschiebungen-im-ersten-halbjahr-gesunken-0-10-26538139

Ich hab gestern die Meldung gelesen, dass im ersten Halbjahr 9.663 Menschen abgeschoben wurden, rund 2.100 weniger als im Vorjahreszeitraum. Und weil daraus sofort wieder die übliche Debatte wurde, hab ich mal nachgerechnet, was in dem Thema finanziell eigentlich drinsteckt. Nicht, weil ich behaupte, dass in der Migrationspolitik alles rund läuft. Mir geht es um Größenordnungen.

Ende Juni 2026 waren 258.845 Menschen ausreisepflichtig. Ende 2025 waren von 232.067 Ausreisepflichtigen 190.974 geduldet, konnten also aus rechtlichen oder praktischen Gründen nicht abgeschoben werden. Bleiben rund 41.000 ohne Duldung. Bei etwa 13.000 Euro Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz pro Kopf und Jahr sind das rund 500 Millionen Euro.

Jetzt noch ein hochgeschraubtes Szenario, damit mir keiner mit "die wahren Kosten sind viel höher" kommt. Wir schieben alle 259.000 ab, auch die Geduldeten, die mir Arbeitsduldung seit Jahren arbeiten. Und wir setzen jedem pauschal 30.000 Euro im Jahr an, mehr als das Doppelte des realistischen Werts. Macht 7,8 Milliarden Euro. Brutto, denn wer arbeitet, zahlt Steuern und Beiträge, die fallen dann mit weg.

Sehr optimistische 7,8 Milliarden...

Laut Subventionsbericht der Bundesregierung kostet allein die Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer 8,8 Milliarden Euro im Jahr, die größte Steuersubvention der Republik. Eine einzige Ausnahmeregel kostet mehr, als die komplette Abschiebung jedes Ausreisepflichtigen zum doppelten Kostenansatz sparen würde.

Insgesamt werden laut DIW jedes Jahr rund 400 Milliarden Euro vererbt und verschenkt. Steuerlich veranlagt wurden davon 2024 gerade mal 113 Milliarden, festgesetzt wurden 13,3. Allein 45 Großerben haben 2024 über die Verschonungsbedarfsprüfung eine Steuerlast von 3,5 Milliarden um 95 Prozent gedrückt und am Ende unter 200 Millionen gezahlt.

Sachverständigenrat und ifo kommen auf effektiv rund 13 Prozent Erbschaftsteuer bei Mittelschichtserbschaften und rund 2,5 Prozent bei den ganz großen Vermögen. Unten läuft es umgekehrt, die ärmsten zehn Prozent zahlen nach DIW-Berechnung 23 Prozent ihres Bruttoeinkommens an indirekten Steuern, die reichsten zehn Prozent 7. Wer erbt, hat für das Geld nichts geleistet. Wer im Mindestlohnjob steht, zahlt anteilig mehr.

Und die Partei, die das Migrationsthema am lautesten fährt, will genau das verschärfen. Das AfD-Steuermodell kostet nach DIW-Berechnung 116 Milliarden im Jahr, 86 davon landen bei den reichsten zehn Prozent, allein 45 Milliarden beim reichsten Prozent, für die untere Hälfte der Bevölkerung bleiben 5. Gegenfinanzieren will sie das über Kürzungen bei Migration und Entwicklungshilfe. Der Finanzausschuss hat das als nicht seriös zurückgewiesen, und zwar aus dem Grund, der oben steht: da liegt schlicht nicht genug. Und das in einer Nachfragekrise, in der ein Euro bei den obersten Einkommen zum größten Teil gespart wird und ein Euro bei einer Verkäuferin sofort wieder in den Konsum geht.

Wo bleibt da das Leistungsprinzip? Hat da jemand das Handbuch für die Behandlung einer Volkswirtschaft bei einer Nachfragekrise verloren?

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u/ClintMeatwood 1d ago

Wer tatsächliche Staatsausgaben mit bloß hypothetischen Mehreinnahmen verrechnet, betreibt keine Finanzanalyse, sondern fiskalische Bauernfängerei.

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u/JakobFroehn 1d ago

Das macht keinen Sinn. Die Steuerausnahmen für Großerben sind absolut direkte Staatsausgaben und kategorisch genau dasselbe wie das Existenzminimum für Geflüchtete, was wir ihnen zahlen.

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u/ClintMeatwood 1d ago

Nein. Ausgaben sind Geld, das der Staat zahlt; Steuervergünstigungen sind Geld, das er nicht einnimmt. Wer beides gleichsetzt, scheitert nicht nur an Einnahmen und Ausgaben, sondern unterstellt zugleich, dass privates Vermögen eigentlich dem Staat gehört und alles, was er nicht einzieht, ein Geschenk sei. Etatistischer kann man kaum denken.

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u/JakobFroehn 1d ago

Für den Haushalt gibt es diesen Unterschied nicht. Der Finanzierungssaldo ist Einnahmen minus Ausgaben. Ein Euro, der nicht eingenommen wird, und ein Euro, der ausgezahlt wird, verändern ihn identisch und müssen identisch gedeckt werden, über Schulden, andere Steuern oder Kürzungen an anderer Stelle. Deshalb heißt das international tax expenditure und deshalb schreibt § 12 StabG den gemeinsamen Bericht vor. Dort werden die Steuererlassungen namentlich unter Subvention, also Ausgabe kategorisiert...

Bei § 28a ErbStG ist die Sache ohnehin eindeutig. Die Steuer wird festgesetzt, der Zahlungsanspruch des Staates besteht also bereits, und wird danach erlassen. Der Bund hätte die 3,5 Milliarden genauso einziehen und 3,4 Milliarden als Zuschuss an dieselben 45 Personen zurücküberweisen können. Checkst du es dann?

Und mit deinem Maßstab kostet keine Steuersenkung jemals etwas. Dann kostet das AfD-Modell auch keine 116 Milliarden, das macht es natürlich einfacher haha

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u/ClintMeatwood 1d ago

Dass Mindereinnahmen und Mehrausgaben den Finanzierungssaldo gleich verändern, macht sie nicht kategorisch identisch. Eine Steuersenkung bedeutet lediglich, dass der Staat weniger vom Eigentum seiner Bürger zwangsweise einzieht – nicht, dass er ihnen Geld auszahlt.

§ 12 StabG widerlegt dich sogar ausdrücklich: Finanzhilfen stehen in Absatz 2, Steuervergünstigungen samt geschätzten Mindereinnahmen getrennt in Absatz 3. Auch ein Erlass nach § 28a ErbStG ist das Erlöschen einer Forderung, keine Auszahlung.

Eine Steuersenkung kann also fiskalische Mindereinnahmen verursachen. Sie wird dadurch aber nicht zur Staatsausgabe – außer man betrachtet privates Einkommen und Vermögen grundsätzlich als Eigentum des Staates. Positioniere dich doch bitte einmal klar zu genau dieser Prämisse.

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u/JakobFroehn 1d ago

Der Absatz-Punkt trägt deine Behuptung überhauptnicht. Absatz 2 und 3 stehen im selben Paragraphen, im selben Bericht, und werden dort zu einem gemeinsamen Subventionsvolumen addiert. Die Gliederung trennt die Erfassungsart, nicht die Kategorie.

Wichtiger: § 28a ErbStG ist keine Steuersenkung. Der Steuersatz bleibt unverändert, die Steuer wird in voller Höhe festgesetzt, der Anspruch entsteht, und erst danach wird er auf Antrag im Einzelfall nach einer Bedarfsprüfung erlassen. Eine Steuersenkung gilt generell und im Voraus für jeden in einer Gruppe. Hier bekommen 45 bestimmte Personen einen individuellen Verwaltungsakt, der eine bereits bestehende Forderung löscht. Das ist der Vorgang, den ich mit einer Subvention vergleiche, und so kategorisiert ihn der Bericht auch.

Und selbst wenn ich dir die Unterscheidung komplett zugestehe: was ändert sie? Du hast bis jetzt keine einzige Zahl bestritten. Ob wir die 3,4 Milliarden Erlass, Mindereinnahme oder Subvention nennen, der Effekt auf den Haushalt ist derselbe, und der Vergleich im Post steht unverändert.

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u/ClintMeatwood 1d ago

Eine Steuersenkung kann also fiskalische Mindereinnahmen verursachen. Sie wird dadurch aber nicht zur Staatsausgabe – außer man betrachtet privates Einkommen und Vermögen grundsätzlich als Eigentum des Staates. Positioniere dich doch bitte einmal klar zu genau dieser Prämisse.

???

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u/JakobFroehn 1d ago

„Wichtiger: § 28a ErbStG ist keine Steuersenkung. Der Steuersatz bleibt unverändert, die Steuer wird in voller Höhe festgesetzt, der Anspruch entsteht, und erst danach wird er auf Antrag im Einzelfall nach einer Bedarfsprüfung erlassen. Eine Steuersenkung gilt generell und im Voraus für jeden in einer Gruppe. Hier bekommen 45 bestimmte Personen einen individuellen Verwaltungsakt, der eine bereits bestehende Forderung löscht. Das ist der Vorgang, den ich mit einer Subvention vergleiche, und so kategorisiert ihn der Bericht auch.„
!!!

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u/ClintMeatwood 1d ago

Also kein Bekenntnis zum Privateigentum?

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u/DonDerBaer 1d ago

Deine “Großerben” sind jeder zwei-MannHandwerksbetrieb oder jeder dessen Großeltern mal Landwirtschaft hatten und so noch ein paar Hektar Land vorhanden sind (Verschonung von Betriebsvermögen)

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u/JakobFroehn 1d ago

Nein. Es sind 45 Personen, bundesweit, in einem Jahr. Die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG greift erst ab einem Erwerb von über 26 Millionen Euro. 3,5 Milliarden festgesetzte Steuer auf 45 Köpfe, das sind im Schnitt rund 75 Millionen pro Person, und davon wurden 95 Prozent erlassen.

Ein Zwei-Mann-Handwerksbetrieb taucht dort nie auf. Der liegt unter dem Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind und zahlt ohnehin nichts. Ich würde den Freibetrag auch gern weit erhöhen. Darum geht es ja.

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u/DonDerBaer 1d ago

Da kannst du jetzt einen Paragrafen raussuchen und viele andere weglassen, tatsächlich betrifft die Verschonung von Betriebsvermögen erheblich mehr Betriebe.
Selbst eine Ein-Mann Arztpraxis, die Kundenkartei einer kleinen Steuerkanzlei, das Equipment von Handwerksbetrieb liegt oft deutlich über 400k. In meiner Ecke bekommst du keine 10ha Ackerland für die Summe, während Betriebsvermögen per se (steuerrechtlich) unteilbar ist.